Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Elektrotechnik Willbold

1. Geltung der Bedingungen

1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aufgrund dieser 

Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine

Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen

sind nur gültig, wenn sie von uns in Textform bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind, sofern in dem Angebot nicht anders angegeben, 14

Tage ab Zugang beim Käufer verbindlich. Über das Angebot hinausgehende

Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung in Textform.

2.2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten

sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

Geringfügige Abweichungen von der Angabe über Maße, Gewichte,

Beschaffenheit und Qualität sind vertragsgerecht. 

2.3 Sämtliche Berechnungen (unter anderem die Wirtschaftlichkeits- und

Ertragsprognosen) sind auf Basis der Angaben des Käufers erstellt worden. Diese

Berechnungen sind unverbindlich und nicht Gegenstand des Vertrages. Es wird

ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftlichkeits- und

Ertragsprognosen als unverbindliche Beispielrechnung zu sehen sind und nicht

Vertragsbestandteil sind. Es handelt sich bei den Berechnungen/Prognosen um

keine Beschaffenheitsvereinbarungen.

3. Preise

3.1. Maßgebend sind die in unserem Angebot genannten Preise in Euro

einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche

Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1. Sämtliche Liefertermine sind ca. Angaben. Verbindliche Liefertermine müssen

als verbindliche Liefertermine schriftlich vereinbart werden.

4.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund

von Ereignissen, die es uns nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder

unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,

behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder

unseren Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten

Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw.

Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit

hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise

vom Vertrag zurückzutreten.

4.3. Wenn die Behinderung länger als sechs Monate dauert, sprich der ursprünglich

vereinbarte (unverbindliche) Liefertermin um mehr als sechs Monate überschritten

wird, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich

des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die

Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer

hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände

können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.

4.4. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die

rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen (hierzu Ziffer 5)

des Käufers voraus.

5. Pflichten des Käufers

5.1. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die für die Errichtung der Solaranlage

erforderlichen Zustimmungen oder Genehmigungen vor dem Beginn der

Installation der Anlage einzuholen, sofern diese notwendig sind.

5.2. Der Käufer stellt sicher, dass das Gebäude, worauf sich das Vorhaben bezieht,

die Anlage tragen kann und das betreffende Gebäude auf dessen Eignung,

insbesondere die Tragfähigkeit des Daches überprüft wurde. Die

Funktionstüchtigkeit einer bauseits vorhandenen Blitzschutz- und

Überspannungsschutztechnik wird vorausgesetzt, soweit vorhanden. Weiterhin

muss im Gebäude ein Schutzpotentialausgleich in Form einer

Haupterdungsschiene vorhanden sein.

5.3. Der Käufer erklärt außerdem, dass das Gebäude, auf dem die Anlage installiert

werden soll, in seinem Eigentum steht oder er eine anderweitige Berechtigung zum

Vertragsschluss hinsichtlich der Installation einer PV-Anlage für dieses Gebäude

besitzt. Der Käufer bestätigt weiterhin, dass er der Betreiber der Anlage sein wird.

5.4. Der Käufer ist verantwortlich für die Überprüfung der für die Einspeisung

erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber dem Netzbetreiber.

5.5. Der Käufer ist verantwortlich für die Einhaltung der nach dem Erneuerbare-

Energien-Gesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung („EEG“) oder anderen

gesetzlichen Vorgaben dem Anlagenbetreiber obliegenden Verpflichtungen und

Mitwirkungspflichten für die Einspeisung des Solarstroms sowie den Erhalt der

Vergütung (gemäß EEG), wie z. B. die Meldung an die Bundesnetzagentur.

5.6. Der Käufer hat alle für die Installation der Produkte relevanten Informationen

zur Verfügung zu stellen. Kostenerhöhungen, die auf fehlerhafte Angaben des

Käufers zurückzuführen sind, werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Zu den

fehlerhaften Informationen gehören unter anderem falsche oder irreführende

Angaben über den technischen Zustand des Anwesens des Käufers, insbesondere

den Zustand des Daches, das Stromnetz und des Hauptverteilers.  

 Der Hauptverteiler muss den jeweiligen aktuellen vorgaben (TAB des Netzbetreibers) entsprechen.

5.7 Soweit nicht im Angebot enthalten, sind durch den Käufer bauseits zu stellen:

Ersatzziegel, Stemm-, Grab- und Belegarbeiten und ein Internetanschluss (WLAN beim WR)

6. Gefahrübergang

6.1 Für Unternehmer gilt, dass die Gefahr auf den Käufer übergeht, sobald die

Sendung übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des

Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf

ihn über. Für Verbraucher gilt, dass die Gefahr mit Übergabe an den Käufer

übergeht.

7. Rechte des Käufers wegen Mängel

7.1. Ist der Käufer Verbraucher, gelten für die Rechte des Käufers bei Mängeln die

gesetzlichen Vorschriften. Ist der Käufer Unternehmer, so ist dieser verpflichtet, die

gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Fehler zu untersuchen. Zeigt sich

hierbei ein Mangel, so hat der Käufer diesen unverzüglich, spätestens innerhalb

von 14 Tagen uns gegenüber anzuzeigen. Mängel, die auch bei

sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns

unverzüglich nach Entdeckung ( mit Bilddokumentation )mitzuteilen.

7.2. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt,

Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder

Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen

entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer

eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände

den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Sämtliche Lieferungen von uns erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die von

uns gelieferte Ware bleibt, bis zur vollständigen Bezahlung aller gelieferten Waren

und Forderungen aus bereits erbrachten Dienstleistungen, unser Eigentum.

9. Subventionen

9.1 Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die Beantragung oder Genehmigung

von Subventionen, Förderprogrammen, Vergütungen und ähnlichem.

10. Konstruktions- und/oder Materialänderungen

10.1 Änderungen des für die Installation geplanten Materials können erfolgen,

wenn dies aus Gründen der Lieferkette, mangelnder Verfügbarkeit oder

mangelnder Eignung der ursprünglich vorgeschlagenen Ausrüstung erforderlich ist.

Der Verkäufer wird den Käufer benachrichtigen, wenn die für die Installation

vorgesehenen Solarmodule, Wechselrichter oder die Batterie geändert werden

müssen. Ist im Vertrag der Typ der Solarmodule, des Wechselrichters und/oder der

Batterie bestimmt, bedarf eine Änderung der Zustimmung des Käufers, es sei

denn, die Änderungen führen dazu, dass der Käufer Produkte mit gleichwertigen

oder besseren Eigenschaften erhält.

11. Haftung

11.1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung,

einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches

oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

11.2. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist die Haftung des Verkäufers auf den

Schaden begrenzt, welchen der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge

der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der

Umstände, die der Verkäufer kannte oder kennen musste, hätte voraussehen

müssen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren

Einhaltung der Käufer vertraut und auch vertrauen darf.

11.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 11.1. und

11.2. gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens unsererseits

entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale,

für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.4. Soweit die Haftung unsererseits ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies

auch für unsere Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Verzug des Käufers

12.1. Gerät der Käufer mit der Zahlung einer fälligen Forderung in Verzug, so hat

der Käufer die gesetzlich geschuldeten Verzugsschäden zu bezahlen, wie unter

anderem, jedoch nicht abschließend Verzugszinsen und Mahnkosten.

13. Kündigung des Vertrages

13.1 Wenn dem Käufer ein gesetzliches oder vertragliches Kündigungsrecht des

Vertrages zusteht und der Käufer die Kündigung erklärt, so ist der Verkäufer

berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige

anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen

erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu

erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass dem Verkäufer 5 vom

Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden

vereinbarten Vergütung zustehen.

14. Herstellergarantien

14.1 Sofern der Hersteller eines Produktes eine Garantie verspricht, kann der

Käufer diese ausschließlich bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen.

Übernimmt der Verkäufer die Kommunikation zwischen dem Käufer und dem

Hersteller, kann der Käufer hieraus keine Rechte gegen den Verkäufer herleiten.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

15.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen

zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die

gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur

Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der

Käufer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Die

Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

15.2. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder

öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Ulm ausschließlicher Gerichtsstand

& Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar

ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Jan 2024

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